ROADMAP

12.September 2019

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen weist die Berufung der Wismut GmbH gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden vom 18.August 2017 – 12 K 56/15 zurück. Dadurch ist die Wismut GmbH weiterhin daran gebunden 50m³/h Ersatzwasser in die Pehna einzuleiten. Im Urteil wird besonders in der Position 33  Seite 11 auf die dauerhaft bestehende Pflicht der Rechtsnachfolgegesellschaft Wismut GmbH für die Ersatzwassereinleitung verwiesen. In Pos 36 f.f Seite 13 wird auch durch das Gericht festgestellt, dass die Einspeisepflicht nicht zeitlich befristet ist. Auch die stetige Behauptung der Wismut GmbH, es wäre nicht nachgewiesen, dass die Schädigung der Quelle der Pehna durch die damalige WISMUT SDAG verursacht worden wäre, wird in Position 39, Seite 14 des Urteils vom Gericht eindeutig zurückgewiesen. Das SVG Bautzen weist im Urteil in Pos 38 ff. Seite 14 u.a. darauf hin, dass die Wismut GmbH ein Planfeststellungsverfahren betreiben muss, um seinem Begehr der dauerhaften Einstellung der Ersatzwasser Einspeisung an der Quelle der Pehna weiter zu verfolgen. Was sie nun aktuell versucht.

17A1226.U01_Berufungsabweisung OvG Bautzen Pehna

 

05.November 2024

Die Sammelpetition zur Erhaltung der Pehna wird von vielen Bürgern Thürmsdorfs und Nachbargemeinden unterschrieben. Hintergrund ist die Tatsache, dass durch die Wismut GmbH die Einspeisung in den letzten Jahren mehrfach unterbrochen wurde und latent nur 7-10m³/h statt der im Urteil vom 18.August 2017 bestätigten 50m³/h eingespeist wurden.

20241105_PA_Anlage Mail Petition Pehnabach

20.November 2024

Die Sammelpetition geht beim Landratsamt ein.

20241121_PE_Eingangsbestätigung Petition Pehnabach

17.März 2025

Das Landratsamt erstellt Beschlussvorlage für den Petitionsauschuss. Diese Beschlussvorlage wurde sehr ausführlich von Herr Tobias Gockel vom Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge mit Fakten der Historie untersetzt und enthält sehr wichtige Informationen um den bisherigen Hergang zu verstehen.

20250317_PE_Beschlussvorlage Petitionsausschuss

03.Juni 2025

Der Petitionsauschuss tagt in Pirna und bestätigt die Sammelpetition vom 05.November 2025.

20250603 Information aus dem Petitionsausschuss am 3. Juni 2025

23.September 2025

Der Antrag auf Planfeststellung vom 22.August 2025 „Einstellung der Einleitung von Wasser zur Vorflutregelung (Ersatzwasserbereitstellung) der Pehna“ wird bereitgestellt. 722 Seiten. 
Auslage in Gemeindeverwaltung Struppen ab 1.Oktober.2025

20250923 WISMUT Antragsunterlagen Planfeststellungsverfahren Pehna

26.September 2025

Der Antrag zur „Einstellung der Einleitung von Wasser zur Vorflutregelung (Ersatzwasserbereitstellung) der Pehna“ wird im Amtsblatt Königstein Amtsblatt_September_2025 veröffentlicht. (Seiten 4 f.f.) 
Gleichzeitig wird auf Seite 1 f.f angekündigt, dass direkt neben den für die Trockenfällungsbereiche des Pehna Baches geplanten Kompenstionsbiotopen die Industriebrachen zu einem Gewerbegebiet erschlossen werden sollen.

20.Oktober 2025 10:00Uhr

Kantine des Funktionalgebäude Standort Leupoldishain
Die WISMUT GmbH lädt zur nächsten Sitzung des Umweltbeirates einer Informationsveranstaltung ein.
Tagesordnung: Vortrag zum aktuellen Stand der Sanierungsarbeiten durch Herrn Thomas Albrecht und Dr. Ulf Jenk

Einladung Wismut

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Rettet den Pehna-Wasserfall und den Pehna-Bach
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